Um mehr Geld für Verteidigung, Sicherheit, Infrastruktur und Klimaschutz ausgeben zu können, hat der Bundestag mit Zweidrittelmehrheit eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen. Für das Inkrafttreten ist auch eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat nötig. Die Änderung enthält drei Punkte:
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