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Volksbegehren zu angeblichem Impfzwang unzulässig

Das geplante Volksbegehren der Thüringer AfD gegen einen Impfzwang ist unzulässig. Die Begründung des Volksbegehrens sei unzureichend und irreführend, begründete Thüringens Verfassungsgerichtshof in Weimar sein am Mittwoch ergangenes Urteil. Es existiere in Deutschland kein Zwang, bei dem jemand gegen seinen Willen eine Impfung erhalte.

Die AfD wollte mit ihrem geplanten Volksbegehren 2022 eine Änderung der Landesverfassung erreichen, wonach niemand „direkt oder indirekt zu Impfungen gezwungen werden“ dürfe. Hintergrund waren die verschiedenen Regelungen während der Corona-Pandemie, die zu teils wechselnden Zeiträumen eine Vielzahl von Einschränkungen für nicht geimpfte Personengruppen vorsahen. Die Thüringer Landesregierung hatte vor dem Weimarer Gericht im Vorfeld die Feststellung der Unzulässigkeit des Volksbegehrens beantragt.

Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) begrüßte das Urteil. Auch Werner betonte, dass es für niemanden in Deutschland eine Pflicht gebe, sich impfen zu lassen. Derzeit bestehe lediglich etwa für den Besuch von Kindergärten eine Nachweispflicht über eine vorhandene Masernimmunität.

Darüber hinaus habe das Volksbegehren etwa auch den Eindruck erweckt, dass die vorgesehene Regelung bundesgesetzliche Festlegungen außer Kraft setzen könne. Das sei aber nicht der Fall. Die Länder hätten im Bereich des Infektionsschutzrechts keine Gesetzgebungskompetenz, so Werner. Es handele sich um Bundesrecht und Bundesrecht gehe grundsätzlich vor Landesrecht.