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Völkerrechtler: Hohe Hürden bei Abschiebung nach Afghanistan

Nach der tödlichen Messerattacke auf einen Polizisten fordern viele Politiker Abschiebungen nach Afghanistan. Doch es gibt hohe rechtliche Hürden.

Der Heidelberger Völkerrechtler Matthias Hartwig weist in der Debatte über Abschiebungen nach Afghanistan auf strenge europäische Regelungen hin. “Das sogenannte Non-Refoulement ist ein absolutes Verbot: Das heißt, Asylbewerber oder Flüchtlinge dürfen nicht in ein Land zurückgewiesen werden, in dem ihnen eine menschenrechtswidrige Behandlung droht”, sagte er der Düsseldorfer “Rheinischen Post” (Donnerstag). “Umgekehrt heißt das, dass sie hier aufgenommen werden müssen.”

Laut Genfer Flüchtlingskonvention seien zwar Personen von dem Schutz dieser Konvention ausgeschlossen, die Verbrechen begangen haben oder die ein schwerwiegendes Sicherheitsrisiko für das Land darstellen, erläuterte der Jurist. Allerdings werde das in Europa strikter gehandhabt: Für Deutschland gälten die Regeln der europäischen Menschenrechtskonvention, in denen das Folterverbot festgeschrieben stehe. “Das wird vom europäischen Menschenrechtsgerichtshof dahingehend ausgelegt, dass eine Person, ganz gleich, was sie getan hat, nicht in ein Land ausgeliefert werden darf, wo ihr Folter droht.”

Hartwig, der Professor am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht ist, fügte hinzu: “In der Diskussion über die Abschiebung von Personen, die einer Straftat verdächtig sind, sollte auch das Legalitätsprinzip berücksichtigt werden: Danach muss die Staatsanwaltschaft eine in Deutschland begangene Straftat verfolgen und sie bei hinreichendem Tatverdacht zur Anklage bringen.” Der Staat habe einen Strafanspruch, und der sollte nicht durch eine Abschiebung in ein Land ausgehebelt werden, in dem möglicherweise eine Tat nicht strafrechtlich verfolgt wird.