Der frühere Münsteraner Dompropst Kurt Schulte ist in einem kirchlichen Verwaltungsstrafverfahren wegen unbefugter Weitergabe vertraulicher Unterlagen schuldig gesprochen worden. Er werde mit einem Verweis bestraft, der vergleichbar einer Abmahnung im Arbeitsrecht sei, teilte das Bistum Münster am Freitag mit. Das Bistum und das Domkapitel hatten gegen Schulte geklagt, weil er unbefugt vertrauliche Unterlagen, darunter auch Personalunterlagen, an Dritte weitergegeben habe. Aus diesem Grund war er den Angaben zufolge im September vergangenen Jahres endgültig entpflichtet worden.
Gegen den 58-jährigen katholischen Theologen läuft weiterhin ein kirchliches Strafverfahren wegen grenzüberschreitenden, unangemessenen Verhaltens, wie das Bistum weiter mitteilte. Bis zum Abschluss dieses Verfahrens gelte für den früheren Offizial, Dompropst und Domkapitular die Unschuldsvermutung.
Die Staatsanwaltschaft Münster hatte ihre Ermittlungen gegen Schulte bereits im vergangenen Mai eingestellt, wie ein Sprecher am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte. Es habe keine strafrechtliche Relevanz festgestellt werden können. In einem früheren Fall hatte die Staatsanwaltschaft wegen fehlenden Anfangsverdachts erst gar keine Ermittlungen aufgenommen.
Bischof Felix Genn hatte Schulte im Juni 2022 zunächst von seinen Ämtern beurlaubt, nachdem gegen ihn der Vorwurf von grenzüberschreitendem Verhalten über die Meldestelle des Bistums erhoben worden war. Die zweite Anzeige gegen ihn war über ein anonymes Meldeportal eingegangen. Beide Fälle hatte der Interventionsbeauftragte des Bistums, Peter Frings, an die Staatsanwaltschaft Münster weitergeleitet.