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Verwaltungsgerichte weiter zuständig für Durchsuchungsbeschlüsse

Wohnungsdurchsuchungen bei geplanten Abschiebungen müssen in Rheinland-Pfalz auch künftig von einem Verwaltungsgericht angeordnet werden. Im Gegensatz zu anderen Ländern werde die Zuständigkeit ab August 2024 nicht an die Amtsgerichte wechseln, teilte das Mainzer Justizministerium am Mittwoch mit. Das bisherige Verfahren habe sich „längst bewährt“, erklärte Minister Herbert Mertin (FDP). Verwaltungsgerichte in Rheinland-Pfalz seien mit der Thematik seit Jahren vertraut.

Das Anfang des Jahres vom Bundestag beschlossene sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz sieht neben vielen anderen Maßnahmen vor, dass die Zuständigkeit für Durchsuchungen bei geplanten Abschiebungen an die Amtsgerichte fallen sollte. Den Bundesländern wurde jedoch eine Möglichkeit eingeräumt, davon abweichende landesrechtliche Regelungen zu treffen.

In der Realität finden Abschiebungen oft ganz ohne Durchsuchungsbeschluss statt, da die Polizei das Recht hat, private Räumlichkeiten zu betreten, um Ausreisepflichtige abzuholen. Nach den jüngsten Gesetzesverschärfungen gilt die Betretenserlaubnis in Sammelunterkünften sogar für Zimmer anderer Bewohner. Die Abgrenzung zwischen „Betreten“ und „Durchsuchen“ einer Wohnung ist in der Praxis nicht klar geregelt.