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Vertrag zum Verbot von Antipersonenminen – Ottawa-Konvention

Derzeit 164 Staaten haben Herstellung und Einsatz von Antipersonenminen untersagt. Myanmar gehört nicht dazu. Nach dem Erdbeben erweisen sich die Sprengsätze als tödliche Gefahr für Überlebende und Helfer.

Der 1997 geschlossene Vertrag über ein Verbot von Antipersonenminen, auch als Ottawa-Konvention bezeichnet, ächtet den Einsatz von Antipersonenminen. Der 1999 in Kraft getretene Vertrag verbietet Einsatz, Produktion und Weitergabe dieser Waffen.

Der Konvention gehören weltweit insgesamt 164 Staaten – darunter Deutschland – an, 33 Staaten gehören ihm nicht an, darunter auch Großmächte wie Russland, China und die USA. Wegen der russischen Bedrohung haben die drei baltischen Staaten Litauen, Lettland und Estland sowie Polen erklärt, aus dem von ihnen unterzeichneten Übereinkommen aussteigen zu wollen. Auch Finnland erwägt einen Austritt.

Nach dem neuen Landminen-Monitor 2024 wurden 2023 mindestens 5.757 Menschen durch Antipersonenminen getötet oder verletzt, 22 Prozent mehr als im Vorjahr. Die meisten Opfer gab es in Myanmar und Syrien. Mehr als 80 Prozent kamen aus der Zivilgesellschaft. Rund 37 Prozent der zivilen Opfer waren Kinder.

Im Berichtszeitraum setzten die Nicht-Unterzeichnerstaaten Myanmar und Russland Antipersonenminen ein, ebenso Iran und Nordkorea. Auch nichtstaatliche Milizen verwendeten diese Waffen in mindestens fünf Ländern: Myanmar, Kolumbien, Indien und Pakistan sowie palästinensische Gruppen im Gazastreifen. Weiter wird ihr Einsatz in mehreren afrikanischen Staaten vermutet.

Antipersonenminen sind unter anderem deshalb umstritten, weil sie Soldaten und Zivilisten unterschiedslos treffen können. Zudem sind vergessene und nicht geräumte Minen auch nach dem Ende eines Konflikts eine Bedrohung für die Zivilbevölkerung. Daher ist die Waffe weitgehend geächtet. Im Unterschied zu Antipersonenminen fallen gegen Fahrzeuge gerichtete Minen nicht unter das Verbot.