Wer nicht gerade wegen eines akuten Notfalls schnell in die nächste Klinik muss, möchte sich für planbare Behandlungen gerne informieren, wo er am besten aufgehoben ist. Das soll ein neues Online-Portal künftig erleichtern.
Patienten sollen künftig besser über Leistungen von Krankenhäusern informiert werden. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend das Krankenhaustransparenzgesetz. Es schafft die Grundlage für die Veröffentlichung eines interaktiven Klinik-Atlas im Internet, der Bürgerinnen und Bürgern mehr Daten liefert, als ihnen bisher öffentlich zugänglich sind.
Die Bevölkerung soll fortlaufend, verständlich und barrierefrei erkennen, welches Krankenhaus ihnen welche Leistungen mit welcher Qualität anbietet. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärte dazu, Patientinnen und Patienten hätten ein Recht zu erfahren, was Kliniken leisten.
Der Atlas soll konkrete Informationen bereitstellen, die Patientinnen und Patienten bei der Entscheidung helfen sollen, in welchem Krankenhaus sie welche Eingriffe vornehmen lassen. Genannt werden sollen etwa die Fallzahlen von angebotenen Krankenhausleistungen und die Zahl der Ärzte und Pflegekräfte. Außerdem werden zum Beispiel das Verhältnis von personeller Ausstattung und Leistungsumfang und die Rate an Komplikationen bei bestimmten Eingriffen genannt. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums könnten künftig noch weitere Daten aufgenommen werden. Das Verzeichnis soll am 1. April 2024 durch das Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht werden.
Zugleich sieht das Gesetz finanzielle Entlastungen für Krankenhäuser vor: So sollen Tariflohnsteigerungen schneller ausgeglichen werden. Auch wird der vorläufige Pflegeentgeltwert von 230 Euro auf 250 Euro angehoben. Er gilt für den Großteil der Kliniken, die mit den Krankenkassen noch kein Budget aushandeln konnten. Das Gesetz sieht aber keine Soforthilfen für die Kliniken vor, die im Vorfeld von Krankenhausverbänden, Union und Linke wegen drastisch gestiegener Kosten gefordert worden waren.
Das Transparenzgesetz ist Teil von Lauterbachs umfassender Krankenhausreform. Insbesondere die Bundesländer hatten dem Minister vorgeworfen, im Gesetz durch die Hintertür die umstrittene und von den Ländern abgelehnte Zuordnung der einzelnen Krankenhausstandorte zu Versorgungsstufen einzuführen. Das Bundesgesundheitsministerium erklärte dazu, die Veröffentlichung des Klinik-Atlas habe keine Auswirkungen auf die Krankenhausplanung der Länder und die Krankenhausvergütung: “Die Leistungsgruppen werden ausschließlich zur Veröffentlichung im Transparenzgesetz benannt.”