In Sachsen ist die von der schwarz-grün-roten Koalition geplante Verfassungsreform gescheitert. Das teilte die CDU-Fraktion am Dienstag in Dresden mit. Eine notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit sei nicht mehr gegeben.
In den vergangenen Monaten seien intensive Verhandlungen mit den Koalitionspartnern zu einer „behutsamen Änderung der sächsischen Verfassung“ geführt worden, hieß es. Die Mehrheit der CDU trage eine Verfassungsänderung grundsätzlich mit. Jedoch sei mit dem Austritt eines Mitgliedes sowie der Ablehnung der Verfassungsänderung durch vier Abgeordnete eine notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit im Plenum nicht mehr zu erreichen.
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion, Sören Voigt, erklärte: „Sachsen hat eine gute Verfassung, die es behutsam weiterzuentwickeln gilt“. Kritik kommt unter anderem von der Grünen-Fraktion im sächsischen Landtag: Eines der zentralen Wahlversprechen werde von „einigen Abweichler in den eigenen Reihen gebrochen“, hieß es.
Das neue Gesetz sollte Quoren für eine Volksgesetzgebung absenken und einen Volkseinwand einführen. Eine Modernisierung der Verfassung sei längst überfällig, hieß es. Der Entwurf zur Verfassungsänderung war Ende 2023 in den sächsischen Landtag eingebracht worden. Die Legislatur endet im Herbst nach den Landtagswahlen am 1. September.
Auch die bundesweite Initiative „Mehr Demokratie“ kritisiert das Vorgehen. Das sei ein Armutszeugnis für das Parlament, das nicht in der Lage sei, sich auf eine Stärkung der Bürgerrechte zu verständigen. Nun bleibe es dabei, dass Sachsen die bundesweit höchste Hürde für Volksbegehren habe.