Die durchschnittliche Laufzeit von Prozessen vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat sich im vergangenen Jahr in fast allen Verfahrensarten verkürzt. Das geht aus dem am Donnerstag in Berlin veröffentlichten Jahresbericht 2023 des Gerichts hervor. Die Dauer erstinstanzlicher Verfahren verringerte sich demnach gegenüber dem Vorjahr um vier Monate auf rund 19 Monate. Auch Berufungen und Verfahren über Anträge auf Zulassung der Berufung konnten demnach jeweils mehrere Monate eher abgeschlossen werden. Lediglich bei Berufungen im Asylbereich verringerte sich die Verfahrensdauer nicht.
Die Zahl an Neueingängen habe sich mit 2.700 gegenüber dem Vorjahr kaum verändert, hieß es. Bei leicht rückläufigen Erledigungen weise das Gericht zum Jahresende 2023 mit rund 2.000 Fällen einen ähnlichen Bestand wie zum Ende des Vorjahres auf. Der größte Teil der Neueingänge betraf 2023 das Asylrecht (430 Fälle), das Polizei- und Ordnungs- sowie Wohnrecht (407 Fälle) und das Ausländerrecht (404 Fälle). Hauptherkunftsländer bei Asylrechtsverfahren waren Syrien (110 Fälle) und die Türkei (77 Fälle).
Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts, Joachim Buchheister, begrüßte die Bildung eines weiteren Senats, der sich mit Rechtsstreitigkeiten um Windenergieanlagen und mit dem Emissionshandelsrecht befassen soll. In diesem Jahr wird sich das Gericht laut Jahresbericht unter anderem mit weiteren Klagen der Deutschen Umwelthilfe und einer Klage der AfD gegen eine Aussage im Verfassungsschutzbericht des Bundes für das Jahr 2022 über das extremistische Personenpotential der Partei befassen.