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Verfahren zur Feststellung von Förderbedarf wird überarbeitet

Die NRW-Landesregierung will Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung besser fördern und dazu die Qualität und Effizienz des Verfahrens zur Feststellung eines Förderbedarfs verbessern. „Die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs spielt im Leben eines Kindes eine wichtige Rolle, so dass allein deswegen die Ansprüche an das Verfahren hoch sein sollten“, sagte die Schulministerin Dorothee Feller (CDU) am Freitag in Düsseldorf. Die Ministerin verwies dazu auf ein neues Gutachten, das das Verfahren zur Feststellung des Förderbedarfs auf Verbesserungsvorschläge überprüft hatte.

Hintergrund des vom Ministerium in Auftrag gegebenen Gutachten ist die Tatsache, dass die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in NRW von rund 128.000 im Schuljahr 2012/13 auf rund 158.000 im Schuljahr 2022/23 gestiegen ist. Die Entscheidung über einen sonderpädagogischen Förderbedarf wird im Rahmen eines Feststellungsverfahrens getroffen, bei dem Art und Umfang des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung eines Schülers ermittelt wird. Lehrkräfte führen dieses sehr zeitaufwendige Verfahren durch, am Ende entscheidet die Schulaufsicht über den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf und für die Kinder infrage kommende Schulen.

Laut Feller verfolgen die Handlungsempfehlungen des Gutachtens nun drei Ziele. „Wir wollen die Qualität des Verfahrens verbessern, den Prozess verschlanken und gleichzeitig die Transparenz für die Eltern erhöhen.“ Auf Basis des Gutachtens solle das Feststellungsverfahren weiterentwickelt werden.