Artikel teilen:

Verbraucherzentrale Hessen fordert Schutz vor Mogelpackungen

Die Verbraucherzentrale Hessen dringt auf besseren Schutz vor versteckten Preiserhöhungen. Es solle beispielsweise klare Füllmengenregelungen geben, um Verpackungen voller Luft zu vermeiden, teilte die Verbraucherzentrale am Montag in Frankfurt am Main mit. Außerdem sollten Hersteller Veränderungen im Grundpreis deutlich kennzeichnen. Füllmengenänderungen der vergangenen sechs Monate sollten mit einem deutlichen Hinweis und in Prozentangabe gekennzeichnet werden.

Die Preissteigerung bei Lebensmitteln liege seit Monaten deutlich über der allgemeinen Teuerungsrate, teilte die Verbraucherzentrale weiter mit. Für Verbraucher sei es schwierig, verschleierte Preiserhöhungen zu erkennen. „Verbraucherinnen und Verbraucher bemerken diese versteckten Preissteigerungen erst beim Öffnen der Verpackung – oder gar nicht“, sagte Jana Broggini von der Verbraucherzentrale.

Der Begriff „Shrinkflation“ bezeichnet nach Angaben der Verbraucherzentrale eine verringerte Füllmenge bei gleichbleibender Verpackungsgröße. Bei der „Skimpflation“ werde hingegen nicht die Menge, sondern die Qualität der Produkte reduziert. Hochwertige Zutaten würden durch minderwertigere ersetzt, um Kosten auf Herstellerseite zu senken.

Fänden sich auf Verpackungen Hinweise wie „New Size“ oder „Neue Größe“, könne dies auf „Shrinkflation“ oder „Skimpflation“ hindeuten, ebenso ein neuer Produktname oder neues Verpackungsdesign. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten auch den Grundpreis von Lebensmitteln vergleichen, empfahl die Verbraucherzentrale. Dieser müsse grundsätzlich auf ein Kilogramm oder einen Liter bezogen sein.