Berliner Sozialverbände haben mindestens 184 Euro Bargeldauszahlungen an Flüchtlinge in Verbindung mit der geplanten bargeldlosen Bezahlkarte gefordert. Die Bezahlkarte müsse sich an den Regelsätzen des Asylbewerberleistungsgesetzes orientieren, erklärten die Landesverbände von Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie und Paritätischem Wohlfahrtsverband am Freitag. Der Senat müsse dies berücksichtigen.
Die Ministerpräsidentenkonferenz der Bundesländer hatte im Juni eine Bargeld-Obergrenze von 50 Euro im Monat für staatliche Leistungen an Asylsuchende beschlossen. Die Verbände erklärten, die Pläne seien ein „teures und bürokratisches Integrationshemmnis mit Ansage“. Die erlaubte Bargeldauszahlung dürfe die Betroffenen nicht entmündigen und müsse Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglich machen. Dazu benötige ein Zwei-Personen-Haushalt mindestens 184 Euro pro Person im Monat.
Aus Sicht der Verbände sei die Bezahlkarte unabhängig vom Auszahlungsbetrag zudem bestenfalls eine Übergangslösung bis zur Einrichtung eines regulären Basiskontos, hieß es weiter. Das Land Berlin sollte sich deshalb gemeinsam mit den Berliner Banken und Sparkassen für einen barrierearmen Zugang zu einem Basiskonto für Asylsuchende einsetzen.
Erfahrungen aus dem brandenburgischen Landkreis Märkisch-Oderland mit der Bargeld-Obergrenze bestätigten die Befürchtungen der Berliner Wohlfahrtsverbände, hieß es weiter. Die monatlichen Barmittel reichten dort nicht für die Barzahlung notwendiger Einkäufe. Kartenlesegeräte seien dort, wo sie gebraucht werden, nicht vorhanden.