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Urteil: Waffenverbotszone in Halle unrechtmäßig

Die Waffenverbotszone rund um den Riebeckplatz in Halle ist unrechtmäßig. Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg erklärte in einem am Donnerstag ergangenen Urteil eine entsprechende Verordnung der Polizeiinspektion Halle vom Dezember 2020 für unwirksam. (3 K 208/21)

Die Verordnung überschreitet nach Auffassung des Gerichts die Ermächtigungsgrundlagen des Waffengesetzes. Demnach seien die Landesregierungen und nachgeordnete Behörden nicht dazu ermächtigt, ein Verbot des Führens von Waffen und Messern unmittelbar in der Rechtsverordnung anzuordnen. Stattdessen dürfe eine solche Verordnung lediglich vorsehen, dass ein solches Verbot durch einen Verwaltungsakt der zuständigen Behörde, beispielsweise der Polizei, angeordnet werden könne. Die Verordnung der Hallenser Polizei ordne aber ein Waffenverbot unmittelbar an und sei daher unwirksam, hieß es.

Geklagt hatte der 23-jährige Student David S. Er hatte geltend gemacht, dass es an den Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlagen des Waffengesetzes fehle. Insbesondere sei nicht ersichtlich, dass eine wiederholte Begehung von Straftaten im Bereich des Riebeckplatzes gegeben sei. Eine signifikant größere Zahl von Straftaten als in anderen Bereichen der Stadt sei dort nicht erkennbar.

Die Linke im Landtag begrüßte das Urteil. Waffenverbotszonen würden Polizeibefugnisse massiv erweitern, sagte deren innenpolitische Sprecherin Henriette Quade. Anlasslose Kontrollen seien oft mit „Racial Profiling“ und anderen diskriminierenden Praktiken verbunden.