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Urteil nach Straftaten in Kinderheim in Wunsiedel gefällt

Der Prozess um ein getötetes Mädchen in einer Jugendhilfeeinrichtung im fränkischen Wunsiedel ist beendet. Das Landgericht Hof verurteilte am Mittwoch einen 26-jährigen Deutschen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er sich sexuell an einer zehnjährigen Heimbewohnerin vergangen hatte, nachdem er unbefugt in das Gebäude eingedrungen war. Eine mögliche Mitschuld am späteren Tod des Mädchens war nicht Teil der Anklage.

Am Morgen des 4. April hatte eine Angestellte des Jugendhilfezentrums das dort untergebrachte Mädchen leblos in einem Zimmer entdeckt. Nach Abschluss der Ermittlungen im September 2023 hatte die Polizei einen zum Tatzeitpunkt elfjährigen Mitbewohner für den mutmaßlichen Täter gehalten, der wegen seines Alters aber nicht angeklagt werden konnte. Der Junge hatte zugegeben, das Mädchen getötet zu haben und bestätigte dies auch in der mündlichen Verhandlung.

Dabei sagte er aus, der Angeklagte habe ihn dazu angestiftet, was dieser bestritt. Ein Aussagepsychologe bezeichnete die Angaben des Jungen als nicht verwertbar und machte dafür auch die Vernehmungsmethoden der Polizei verantwortlich. Der Angeklagte wohnte früher selbst in dem Heim, das von der Katholischen Jugendfürsorge Regensburg betrieben wird.