Trier realisiert ein “Urbanes Sicherheitskonzept”. Eine Amokfahrt im Dezember 2020 forderte dort sieben Menschenleben. Der Bundesgerichtshof bestätigte jetzt das Urteil – lebenslange Freiheitsstrafe.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am Dienstag das Urteil zur Amokfahrt im Jahr 2020 in Trier bestätigt. Der Täter ist damit mehr als vier Jahre nach dem Geschehen rechtskräftig wegen mehrfachen Mordes, versuchten Mordes und versuchten Totschlags zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Zur Verhinderung einer solchen Gefahr setzt die Stadt Trier ein “Urbanes Sicherheitskonzept” um. Die baulichen Maßnahmen umfassen mehrere Bereiche und dauern noch an. Feste sowie versenkbare Poller und weitere bauliche Blockaden sollen künftig Fahrzeugen die Einfahrt in die Fußgängerzone verwehren.
Unter anderem sollen Hochsicherheitspoller verhindern, dass Absperrungen mit hohen Geschwindigkeiten durchbrochen werden könnten. Rettungskräfte können weiterhin einfahren, zudem gibt es nach Angaben der Stadt eine Leitstelle mit 24-Stunden-Bereitschaft.
Triers Oberbürgermeister Wolfram Leibe (SPD) äußerte nach den Ereignissen Magdeburg im Dezember 2024 die Solidarität mit der Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt. Dort raste ein Mann mit einem Auto über den vollen Weihnachtsmarkt. Sechs Menschen starben, darunter ein neunjähriges Kind, rund 300 Menschen wurden verletzt.
Ende 2020 raste in Trier ein Mann mit einem Geländewagen durch die Fußgängerzone und steuerte Passanten an. Fünf Menschen starben unmittelbar, zwei weitere im Nachgang der Tat nach Zählung der Stadt. Es gab viele Verletzte und dutzende Geschädigte.