Ende dieser Woche entscheidet das Unesco-Komitee in Neu-Delhi über neue Kultur- und Naturerben. Auf der Liste sind auch das Residenzensemble Schwerin und Siedlungen der Herrnhuter Brüdergemeine in Sachsen.
Zwei deutschen Sehenswürdigkeiten könnte der Sprung zum Welterbe-Status in dieser Woche gelingen: dem Residenzensemble Schwerin in Mecklenburg-Vorpommern und den Siedlungen der Herrnhuter-Brüdergemeine in Sachsen. Sie sind als einzige deutsche Kandidaten auf der aktuellen Unesco-Liste zur Aufnahme in das Kultur- und Naturerbe der Welt vertreten. Derzeit tagt das Unesco-Welterbekomitee in Indiens Hauptstadt Neu-Delhi und entscheidet über Neuaufnahmen.
Dabei gehen die Herrnhuter Siedlungen als transnationaler Kandidat ins Rennen – zusammen mit Siedlungen der Herrnhuter-Brüdergemeine in Nordirland und den Vereinigten Staaten als Ergänzung zur bereits 2015 ausgezeichneten Siedlung Christiansfeld in Dänemark.
Die Bemühungen um die Aufnahme des Residenzensembles Schwerin auf die Welterbeliste reichen zurück ins Jahr 2000. Demnach zeugt das Ensemble in einzigartiger Weise von der Verbindung verschiedener architektonischer Elemente.
Die vier Siedlungen der Herrnhuter repräsentieren eine protestantische Bewegung mit ihrer spezifischen Flucht- und Asylgeschichte. Herrnhut in der Oberlausitz ist bis heute der prototypische Stammsitz der Brüdergemeine, die derzeit insgesamt 6.000 Mitglieder zählt.
Knapp 30 Stätten sind insgesamt nominiert, darunter auch die antike Via Appia im Süden Italiens, die Ruinenstadt Gedi an Kenias Ostküste und die Badain-Jaran-Wüste in China mit ihren weit über 100 Seen.
Das Unesco-Welterbekomitee ist das wichtigste mit der Umsetzung der Welterbekonvention betraute Gremium. Es entscheidet in der Regel jährlich über die Einschreibung neuer Kultur- und Naturstätten in die Welterbeliste und befasst sich mit dem Erhaltungszustand eingeschriebener Stätten. Auf der Liste des Unesco-Welterbes stehen derzeit 1.199 Kultur- und Naturstätten in 168 Ländern. 56 davon gelten als bedroht. Deutschland verzeichnet 52 Welterbestätten.
Dem Komitee gehören 21 Vertragsstaaten der Welterbekonvention an. Derzeit zählen dazu Argentinien, Belgien, Bulgarien, Griechenland, Indien (Vorsitz), Italien, Jamaika, Japan, Kasachstan, Katar, Kenia, Libanon, Mexiko, Ruanda, St. Vincent und die Grenadinen, Sambia, Senegal, Südkorea, die Türkei, die Ukraine und Vietnam.