Knapp die Hälfte der Deutschen befürwortet einer Umfrage zufolge das Gesetz über die Selbstbestimmung beim Geschlechtseintrag. 47 Prozent der Deutschen heißen das Gesetz gut, wie eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov ergab. 37 Prozent lehnen es dagegen ab. 16 Prozent hätten keine Angabe gemacht. Die stellvertretende Unions-Fraktionschefin Dorothee Bär (CSU) erneuerte ihre Kritik an dem Gesetz und forderte einen verlässlicheren Rechtsrahmen.
Das Selbstbestimmungsgesetz tritt am Freitag in Kraft. Es soll den Prozess erleichtern, wenn trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihren Vornamen ändern lassen wollen.
Selbstbestimmungsgesetz: Unter Frauen zeigt sich eine höhere Zustimmung als unter Männern
Unter Frauen zeigt sich den Umfrage-Ergebnissen zufolge mit 51 Prozent eine höhere Zustimmung als unter Männern mit 43 Prozent. Unter Männern sei die ablehnende Haltung (43 Prozent) zudem stärker als unter Frauen (31 Prozent). Die Werte unterschieden sich auch in den Altersgruppen: Bei den 25- bis 34-Jährigen sei eine positive Haltung zum Selbstbestimmungsgesetz am häufigsten (63 Prozent), gefolgt von den 18- bis 24-Jährigen (56 Prozent). Der niedrigsten Wert wurde mit 39 Prozent bei den 45- bis 54-Jährigen verzeichnet. Für die Umfrage wurden Ende Oktober 2.028 Menschen online befragt. Die Stichprobe sei quotiert nach Alter, Geschlecht und Region, hieß es.
Die stellvertretende Unions-Fraktionschefin Bär kritisierte, eine „voraussetzungslose, jährliche Änderungsmöglichkeit des Geschlechtseintrages ist grob fahrlässig“. Die Ampel-Koalition habe es versäumt, „einen verlässlichen Rechtsrahmen für die wenigen Tausend Menschen zu schaffen, die mit ihrer sexuellen Identität ringen und mit staatlichen Vorgaben in Konflikt stehen“, sagte sie der Düsseldorfer Rheinischen Post. Die Ampel-Koalition sei damit über das Ziel hinausgeschossen.
Bär: Mit Blick auf den Kinder- und Jugendschutz ist das Gesetz „unverantwortlich“
Insbesondere mit Blick auf den Kinder- und Jugendschutz sei das Gesetz „unverantwortlich“, sagte die CSU-Politikerin. „Die wenigsten Jugendlichen fühlen sich in ihrem Körper wohl während der Pubertät, söhnen sich mit ihrem Geburtsgeschlecht aber später wieder aus.“
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wird die Änderung des Geschlechtseintrages ein Verwaltungsakt. Die entsprechende Erklärung muss drei Monate vor der förmlichen Abgabe beim Standesamt angemeldet werden. Bisher waren nach dem Transsexuellengesetz ärztliche Begutachtungen mit intimsten Fragen für die Änderung des Geschlechtseintrags notwendig, was von Betroffenen als entwürdigend empfunden wird.
Geschlechtseintrag ändern: Jugendliche ab 14 Jahren brauchen die Zustimmung der Eltern
Auch für Minderjährige kann der Geschlechtseintrag geändert werden. Jugendliche ab 14 Jahren brauchen dafür die Zustimmung der Eltern. Bis zum Alter von 14 Jahren können Eltern eine Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags abgeben, nicht aber gegen den Willen des Kindes.
Nach Ablauf eines Jahres kann der Eintrag wieder geändert werden. Auf medizinische Eingriffe zur Geschlechtsangleichung hat das Gesetz keine Auswirkung.