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Umfrage: Ein Drittel kümmert sich um eigenes digitales Erbe

Was passiert mit dem Facebook- und Instagramprofil nach dem Tod? Ein gutes Drittel der Internetnutzerinnen und -nutzer hat das bereits geklärt. Das sollte man auch, raten Experten.

Was passiert mit den Social-Media-Profilen nach dem Tod? Darüber sollte man sich frühzeitig Gedanken machen
Was passiert mit den Social-Media-Profilen nach dem Tod? Darüber sollte man sich frühzeitig Gedanken machenLoboStudioHamburg / Pixabay

Was geschieht nach dem eigenen Tod mit E-Mail-Postfächern, Profilen in den sozialen Medien und Online-Accounts? Ein gutes Drittel (37 Prozent) der Internetnutzerinnen und -nutzer hat dies geregelt, wie aus einer in Berlin veröffentlichten Umfrage des Digitalverbandes Bitkom hervorgeht. 16 Prozent haben den sogenannten digitalen Nachlass demnach vollständig geregelt, 21 Prozent teilweise.

Dieser Wert bewegt sich laut Bitkom seit Jahren auf ähnlichem Niveau. So waren es 2019 insgesamt 31 Prozent, 2021 dann 40 Prozent, die sich ganz oder teilweise um das Thema gekümmert hatten. Weitere 15 Prozent planen laut der aktuellen Befragung, dies künftig zu tun. 45 Prozent der Befragten schlossen eine Befassung mit dem Thema dagegen aus.

Tipp: Frühzeitig um das digitale Erbe kümmern

Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder appellierte an jede und jeden, sich frühzeitig um das digitale Erbe zu kümmern. “Eine Übersicht über alle Accounts inklusive Benutzernamen und Passwörter kann man an einem sicheren Ort zu Hause aufbewahren oder in einem notariell angefertigten Testament hinterlegen”, sagte er. Sinnvoll sei auch, eine Vertrauensperson zu benennen, die sich um Profile und Accounts kümmern solle. Bei einigen Diensten könne man eigens Nachlass-Kontakte angeben.

Eine Entscheidung darüber, ob die Hinterbliebenen nach dem Tod Einblick in die “digitale Privatsphäre” haben dürften, solle man zu Lebzeiten treffen, riet der Experte. “Wenn im Testament oder in einer Vollmacht nichts anderes geregelt ist, werden die Erben Eigentümer aller Gegenstände des Verstorbenen, also auch des Computers oder Smartphones – dies beinhaltet auch den Zugang zu Accounts etwa in sozialen Medien.” Zudem träten Hinterbliebene in Verträge des Verstorbenen ein – auch, wenn es sich um kostenpflichtige Dienste handle wie etwa ein Streaming-Abo.

Soll das Profil nach dem Tod weiter bestehen?

Insgesamt falle der Umgang mit dem Thema vielen schwer, wie es hieß: 42 Prozent der befragten Internetnutzerinnen und -nutzer möchten sich nach eigenen Worten ungern damit auseinandersetzen. Ein Drittel (36 Prozent) äußerte hingegen den Wunsch, dass ihre Profile in sozialen Netzwerken auch nach ihrem Ableben weiterbestehen. – Befragt wurden den Angaben zufolge 1.178 Menschen in Deutschland ab 16 Jahren, darunter 1.014 Internetnutzerinnen und -nutzer.