Berlin/epd/dk Ab Mai dürfen antijüdische, rassistische und nationalsozialistische Darstellungen in der Landeskirche nicht mehr in Gottesdiensten verwendet werden. Glocken aus der NS-Zeit mit Hakenkreuzen dürfen nicht mehr geläutet werden. Ein entsprechendes Kirchengesetz hat die Synode beschlossen. Das Gesetz zielt nicht darauf, diese Darstellungen zu zerstören, sondern sie von einem liturgischen zu einem pädagogisch-musealen Gebrauch zu überführen.
Die Anträge der 39 Kirchengemeinden, die bereits beschlossenen künftigen Mindestzahlen von 300 Mitgliedern für Kirchengemeinden wieder abzuschaffen, lehnten die Synodalen – wie nicht anders zu erwarten – ab. Pröpstin Christina-Maria Bammel warb erneut für das Gesetz. „Wichtig ist, dass die örtliche Verantwortung der Gemeinden für ihre Nachbarschaft, ihre inhaltliche Arbeit und ihre Vernetzungsarbeit stark bleibt“, sagte sie.
Eindeutig für Garnisonkirche
Auch der Turm der Garnisonkirche beschäftigte die Synodalen. Die Kirchenleitung hatte, wie kürzlich bekannt wurde, der Garnisonkirchenstiftung Zuschüsse in Höhe von jeweils 490000 Euro für 2022 und 2023 gewährt. Präsidiumsmitglied Jürgen Israel sagte, es sei befremdlich, dass die Kirchenleitung eine so hohe Summe für ein „so umstrittenes Projekt“ noch vor der Synodentagung bewilligt habe, statt die Synode um Zustimmung zu bitten.
Bischof Stäblein verteidigte die Zuschüsse. Der Stiftung gehe es wie vielen spendenbasierten Einrichtungen, sie habe jedoch keine Möglichkeit zur Kompensation durch andere Arbeitsfelder. Die Kirchenleitung habe „intensiv debattiert, zugleich allerdings einmütig beschlossen, zu dem Erbe dieses über ein Jahrzehnt gewachsenen Projekts eindeutig und klar zu stehen“. Voraussetzung für die Auszahlung der Mittel seien überzeugende neue Angaben und aktualisierte Pläne, betonte Konsistorialpräsident Jörg Antoine. Die kirchliche Stiftungsaufsicht der Garnisonkirchenstiftung liegt beim Konsistorium.
Giebeler: Wort gefordert
Bischof Christian Stäblein appellierte an die Kirchenleitung, sich endlich der Verantwortung im Fall Eckart Giebeler zu stellen. Viele Kirchenleitungen hätten „vor uns um eine klare Einschätzung gerungen“, so Stäblein. Man müsse für dieses Versäumnis die Menschen, die von Giebeler verraten wurden, um Verzeihung bitten. Eckart Giebeler war in der DDR als einziger hauptamtlicher Gefängnisseelsorger in mehreren Haftanstalten tätig und agierte 30 Jahre als Inoffizieller Mitarbeiter der Stasi. Pfarrer Thomas Jeutner begrüßte den Vorschlag, solch eine Erklärung baldmöglichst zu veröffentlichen. „Die Zeit sollte vorbei sein, dass die Kirche schweigt.“
Prämie: gerechter Weg
Bischof Stäblein wandte sich außerdem an die Lehrer*innen der Evangelischen Schulstiftung, die kürzlich vor dem Konsistorium für eine Corona-Sonderzahlung protestierten. Sie hätte bis 31. März ausgezahlt werden müssen, in laufenden Tarifverhandlungen wird über Alternativen beraten. Man bemühe sich derzeit um einen Weg, „der für alle als gerecht empfunden wird“, so Stäblein. Es gehe hier auch um Wertschätzung gegenüber denjenigen, die während der Pandemie an vorderster Stelle tätig waren.