Der Trierer Bischof Stephan Ackermann zahlt nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Trier 20.000 Euro Schmerzensgeld an eine unter dem Pseudonym Karin Weißenfels bekannte Bistumsangestellte. Grund dafür ist, dass der Bischof im Frühjahr 2022 bei einer digitalen Veranstaltung mit Kirchenmitarbeitern den wahren Namen der Betroffenen sexueller Übergriffe genannt hatte. Das Gericht hatte ein entsprechendes Urteil gesprochen. Das Bistum teilte nach der Verhandlung mit, die Entscheidung zu akzeptieren. Ackermann werde das Geld selbst zahlen.
Der Bischof habe den Bruch des Pseudonyms der Frau im Frühjahr 2022 bereits als Fehler eingestanden, dafür um Entschuldigung gebeten und eine Unterlassungserklärung abgegeben, sagte eine Sprecherin. Ackermann war damals noch Missbrauchsbeauftragter der katholischen Kirche in Deutschland.
Gericht entspricht Forderung der Klägerin
Das Gericht entsprach mit dem Urteil der Forderung der Klägerin. Die Vorsitzende Richterin Kathrin Thum begründete die Summe damit, dass die Namensnennung nicht rückgängig gemacht werden könne und es um sehr persönliche Dinge gehe. Sie nannte den Sachverhalt zudem unstrittig und betonte, es gehe allein um die Höhe der Zahlung. Der Bischof habe den wahren Namen der Betroffenen in der Situation damals “bewusst erwähnt” und “nennen wollen”. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im März hatte in der Sache bereits ein Gütetermin stattgefunden, bei dem sich die Parteien nicht einigten. Anschließend schlug das Gericht einen Vergleich vor, der ebenfalls nicht zustande kam. Die Klägerin lehnte zuletzt einen Vergleich ab und wollte ein Urteil. Es gehe ihr nicht in erster Linie um den Betrag, sondern darum, “die Rechtsverletzung aktenkundig zu machen”, erklärten ihre Anwälte.
Bischof Ackermann fehlt bei Verhandlung
Die Anwälte der Klägerin sagten, mit dem Urteil sei das Leid der Klägerin anerkannt worden. Sie kritisierten Ackermanns Fehlen bei der Verhandlung als verantwortungslos. “Das Verhalten des Bischofs zeigt, dass er nicht bereit ist, Verantwortung zu übernehmen”, sagte Anwalt Oliver Stegmann. Das Bistum erklärte dazu, es handle sich um einen “prozessual normalen und zulässigen Vorgang”. Die Klägerin nahm an der Verhandlung teil. Sie trug eine Sonnenbrille und Kleidung, mit der sie als Person nicht erkennbar war.
Vertreter von Vereinen für und von Betroffenen lobten das Urteil. Die Entscheidung zeige, dass es sich lohne, wenn Betroffene für ihre Rechte einträten, sagte Hermann Schell vom Trierer Betroffenenverein Missbit. Maria Mesrian von dem in Köln ansässigen Verein “Umsteuern! Robin Sisterhood” kritisierte Ackermanns Fehlen vor Gericht.