Ein Syrer hatte für Angehörige gebürgt und sollte auch nach der Asyl-Anerkennung weiter für sie geradestehen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Zahlungsbescheid aufgehoben
Wäre es nach den Behörden gegangen, hätte Nour Alhouda mit ihrer Tochter Jolia Deutschland schon längst wieder verlassen müssen. Doch die beiden Syrerinnen haben in der Kirchengemeinde Geseke Zuflucht gefunden – im Kirchenasyl