Künftig soll es für trans- und intergeschlechtliche Menschen möglich sein, ihren Namen und ihren Geschlechtseintrag zu ändern. Bislang waren dazu psychiatrische Gutachten notwendig.
Trans- und intergeschlechtliche Menschen können künftig ihren amtlichen Geschlechtseintrag deutlich leichter ändern. Ein entsprechendes Gesetz hat den Bundesrat passiert.