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Bundesrat macht Weg frei für Selbstbestimmungsgesetz

Trans- und intergeschlechtliche Menschen können künftig leichter Namen und Geschlechtseintrag ändern. Statt wie bisher zwei psychiatrische Gutachten sowie einen Gerichtsbeschluss sieht das Selbstbestimmungsgesetz nur noch eine einfache Erklärung bei einem Standesamt vor. Der Bundesrat machte am Freitag den Weg für das Gesetz frei.

Junge Menschen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können die Erklärung ohne Beratungspflicht laut Gesetz selbst abgeben, brauchen aber die Zustimmung der Sorgeberechtigten. Im Konfliktfall soll ein Familiengericht eingeschaltet werden. Bei Minderjährigen unter 14 Jahren können nur die Eltern oder andere gesetzliche Vertreter die Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen einreichen. Besonders der Umgang mit Jugendlichen hatte zuletzt für Kritik gesorgt.