Urteil: Für Feiertagszuschlag regelmäßiger Arbeitsort entscheidend
Für den Anspruch auf Feiertagszuschläge im öffentlichen Dienst kommt es laut Urteil auf den regelmäßigen Arbeitsort an. Es geht um Allerheiligen, der nicht in jedem Bundesland arbeitsfrei ist.