Der Mensch hat das Recht und die Freiheit, sich das Leben zu nehmen – auch mit Hilfe von Dritten, urteilt das Bundesverfassungsgericht. Es kippt das Verbot der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung
Deutliche Kritik am Urteil äußert der Bischofsrat der Nordkirche. Der hannoversche Landesbischof Ralf Meister hat die Entscheidung dagegen begrüßt – auch aus einem persönlichen Grund.