Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat ein Ermittlungsverfahren gegen zwei rheinland-pfälzische Polizeibeamte wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung beim Einsatz einer Elektroschock-Pistole eingestellt. Es sei davon auszugehen, dass kein strafbares Verhalten vorgelegen habe, heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten Pressemitteilung. Eine rechtsmedizinische Untersuchung habe zudem „keinen sicheren Anhalt“ dafür ergeben, dass der Schuss aus dem sogenannten Taser tatsächlich den Tod eines 38-jährigen Mannes verursacht habe. „In Betracht kommt insbesondere auch eine Todesursächlichkeit der bestehenden Intoxikation des Verstorbenen“, erklärte die Staatsanwaltschaft.
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