Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat ein Ermittlungsverfahren gegen zwei rheinland-pfälzische Polizeibeamte wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung beim Einsatz einer Elektroschock-Pistole eingestellt. Es sei davon auszugehen, dass kein strafbares Verhalten vorgelegen habe, heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten Pressemitteilung. Eine rechtsmedizinische Untersuchung habe zudem „keinen sicheren Anhalt“ dafür ergeben, dass der Schuss aus dem sogenannten Taser tatsächlich den Tod eines 38-jährigen Mannes verursacht habe. „In Betracht kommt insbesondere auch eine Todesursächlichkeit der bestehenden Intoxikation des Verstorbenen“, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Zu dem tödlichen Vorfall war es Anfang Mai im westpfälzischen Landstuhl gekommen, als der Mann randalierte und Angehörige die Polizei zur Hilfe riefen. Als der 38-Jährige auch die beiden Beamten attackierte, setzten diese sich mit dem Taser zur Wehr. Seit der flächendeckenden Einführung von Elektroschock-Pistolen bei der rheinland-pfälzischen Polizei 2018 gab es bereits zwei weitere Todesfälle unmittelbar nach deren Einsatz. Das rheinland-pfälzische Innenministerium wertet die Einführung der offiziell als Distanzelektroimpulsgerät bezeichneten Waffen grundsätzlich als Erfolg, da in den meisten riskanten Situation bereits die Androhung eines Einsatzes deeskalierend wirke.