Thüringen will es sowohl auf der Straße als auch im digitalen Raum nicht hinnehmen, wenn der Terror der Hamas gefeiert wird. Jede antisemitische Straftat gefährde das friedliche Zusammenleben der Menschen im Land, sagte Thüringens Justizministerin Doreen Denstädt (Grüne) im Anschluss an eine Sitzung der Landesregierung am Dienstag in Erfurt. Die Justiz werde daher jeder Straftat mit der gesamten Breite des rechtsstaatlichen Instrumentariums begegnen.
Denstädt kündigte an, dass auch in Thüringen die Benutzung des Slogans „Palästina – vom Fluss bis zum Meer“ strafrechtlich verfolgt werde. Die Parole propagiere ein palästinensisches Staatsgebiet vom Mittelmeer bis zum Jordan und stelle damit das Existenzrecht des genau zwischen diesen Landmarken liegenden Staates Israel infrage. Die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft folge damit einer Linie der bayerischen Schwesterbehörde.
Im Hinblick auf die angestrebte Strafbarkeit einer generellen Verneinung des Existenzrechts warnte Denstädt vor Schnellschüssen. Es bestehe hierin grundsätzlich Einigkeit unter den deutschen Justizministern und -ministerinnen. Es komme in hohem Maße auf geeignete Formulierungen im Gesetzestext an, um mutmaßliche Taten dieser Form von Volksverhetzung angemessen verfolgen zu können, sagte die Ministerin.
Die Landesregierung habe sich noch nicht abschließend entschieden, ob ein Straftatbestand „Leugnung des Existenzrechts Israels“ neu ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden solle, oder ob Änderungen am Paragrafen 130 (Volksverhetzung) ausreichend sind.