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Thüringen: AfD scheitert mit Anträgen zur Verfassungsschutz-Kontrolle

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat zwei Eilanträge der Landtagsfraktion der AfD gegen die Konstituierung der Parlamentarischen Kontrollkommission des Landtags abgewiesen. In seiner am Freitag in Weimar schriftlich vorgelegten Urteilsbegründung lehnte es das Gericht ab, im Rahmen eines Eilantrags in die Kompetenz des Landtags als Staatsorgan einzugreifen. Die Richter verwiesen darauf, dass der Landtag die Mitglieder der Kontrollkommission am 4. April demokratisch gewählt habe (AZ: VerfGH 19/25). Dabei geht es um die Kontrolle des Verfassungsschutzes.

Die Landtagsfraktion der in Thüringen als gesichert rechtsextremistisch eingestuften AfD hatte am 17. April beim Verfassungsgerichtshof den Erlass der einstweiligen Anordnung beantragt. Sie vertritt die Ansicht, die Parlamentarische Kontrollkommission dürfe ohne Fraktionsmitglieder der AfD ihre Arbeit nicht aufnehmen. Die Fraktion sehe sich daher in ihren Oppositionsrechten verletzt. Sie hatte vor Gericht argumentiert, dass die Kontrolle des Nachrichtendienstes Aufgabe sämtlicher Abgeordneter sei. Dies müsse sich in der Zusammensetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission widerspiegeln, weshalb auch Politiker der AfD in dem Gremium vertreten sein müssten.

Die Richter stellten in ihrer Ablehnung der einstweiligen Verfügung fest, dass der Landtag das Recht habe, seine parlamentarischen Gremien nach eigenem Ermessen zu besetzen. Ein Verbot der Arbeitsaufnahme durch die Kontrollkommission würde einen Eingriff in die Autonomie des Parlaments darstellen. Zudem verwiesen die Richter in ihrem Beschluss darauf, dass die Thüringer Verfassung ausdrücklich vorgebe, dass die Kommission den Verfassungsschutz kontrolliere.