Der evangelische württembergische Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl und sein katholischer Kollege Bischof Gebhard Fürst von der Diözese Rottenburg-Stuttgart haben sich für eine Beibehaltung der bestehenden gesetzlichen Regelung zum Schwangerschaftsabbruch ausgesprochen und sich damit gegen eine entsprechende Stellungnahme des Rates der EKD und der Diakonie Deutschland gewandt. Diese hatten jüngst für eine Straffreiheit bis zur 22. Woche plädiert, wenn es im Gegenzug eine verbindliche Schwangerenberatung gebe.
Bischöfe: Vorschlag des Rates der EKD bleibe theologische Erklärung schuldig
„Wie diese Verbindlichkeit der Beratung dann noch durchsetzbar wäre, ist völlig unklar“, teilten Gohl und Fürst in einer gemeinsamen Erklärung mit. „Und so wäre unter diesen Umständen eine spätere Aufgabe der verbindlichen Beratung nur folgerichtig. Dies wäre aus unserer Sicht aber ein Verlust sowohl für den Schutz des ungeborenen Lebens als auch für die schwangere Frau, denn die Beratung zielt auf eine umfassend informierte und langfristig tragfähige Entscheidung der schwangeren Frau.“
Eine solche abgestufte Fristenkonzeption unterscheide willkürlich verschiedene Schwangerschaftsstadien, so die beiden Bischöfe. Sie erhöhe mit der Verschiebung der Sanktionierung auf die 22. Woche den Druck auf die Schwangeren. Daneben bleibe der Vorschlag des Rates der EKD eine profunde theologische Erklärung schuldig. Damit verlasse er „den jahrzehntelangen ökumenischen Konsens in dieser Frage und schwächt auf Dauer die Bedeutung der Kirchen in ethischen Debatten“.