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Stuttgarter Unterstützung für private Seenotrettung gesetzeswidrig

Der Stuttgarter Gemeinderat hat heute in einer Sondersitzung seinen Beschluss vom 21. März zur Unterstützung einer privaten Seenotrettung wieder aufgehoben. Die Aufhebung sei mit großer Mehrheit beschlossen worden, teilte die Stadt Stuttgart am Montag mit. Es habe fünf Gegenstimmen und keine Enthaltung gegeben. Die ursprünglich beschlossene Patenschaft für ein privates Seenotrettungsschiff war mit einer jährlichen Spende von 10.000 Euro verbunden gewesen.

In einem Schreiben vom 28. März hatte das Regierungspräsidium Stuttgart, als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, den ursprünglichen Beschluss für gesetzeswidrig erklärt. Private Seenotrettung im Mittelmeer, so das Regierungspräsidium, gehöre nicht zu den kommunalen Aufgaben der Stadt Stuttgart. Auch nach dem Grundgesetz lasse sich keine entsprechende Verbandskompetenz der Stadt für die private Seenotrettung begründen. Zudem sei der Beschluss „nicht mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vereinbar“. Nach Eingang des Schreibens hatte Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) Widerspruch gemäß § 43 Gemeindeordnung eingelegt und zur Sondersitzung eingeladen.

Nopper hatte bereits am 21. März und in einer vorausgegangenen Verwaltungsausschusssitzung erhebliche rechtliche Bedenken gegen den Antrag angemeldet und in ihm einen „Verstoß gegen das Örtlichkeitsprinzip“ gesehen. Er halte die private Seenotrettung zudem für den falschen Ansatz, sagte Nopper: „Wir sollten verhindern, dass Schleuser dadurch stärker in Aktion treten und Geflüchtete zur Flucht auf dem Seeweg animieren, die sich dadurch auf nicht seetüchtigen, von Schleusern vermittelten Booten in Gefahr bringen.“ (0747/08.04.2024)