Die Arbeit in Schlachthöfen galt als Ausbeutung, dann wurde sie gesetzlich reguliert. Eine Evaluation zeigt nun: Es hat sich seitdem einiges gebessert – doch Traumjobs sind dadurch noch nicht entstanden.
Die Arbeitsbedinungen in der Fleischindustrie haben sich nach Studienergebnissen in den vergangenen drei Jahren merklich verbessert. So seien Anstellungsverträge und Arbeitszeiterfassung in der Industrie für die Beschäftigten deutlich transparenter und verständlicher geworden, heißt es in der am Montag veröffentlichten Evaluation des Arbeitsschutzkontrollgesetzes im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums. Dadurch sei es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einfacher geworden, ihren Lohn einzufordern und für ihre Rechte einzutreten.
Um die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie hatte sich während der Corona-Pandemie ein Skandal entwickelt, nachdem sich einige Schlachthöfe zu Hotspots für Ansteckungen entwickelt hatten. In der Kritik stand vor allem die Anstellung von Arbeitskräften aus Osteuropa über Subunternehmer. Im Dezember 2020 hatte der Bundestag daraufhin das Arbeitsschutzkontrollgesetz beschlossen. Es verbietet die Anstellung von Mitarbeitern in Schlachthöfen und Fleischverarbeitungsbetrieben über Werksverträge sowie auch größtenteils die Leiharbeit.
Laut Evaluation sank seit Einführung der Gesetzesnovelle der von Fleischwirtschaftsbetrieben angestellte Anteil an Fremdpersonal im Kernbereich der Fleischindustrie – also bei der Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung von Fleisch – von 21 auf fünf Prozent. Der verbleibende Anteil werde außerhalb des Kernbereichs eingesetzt, wo dies noch erlaubt sei. “Verstöße gegen das Verbot von Fremdbeschäftigung betreffen seltene Einzelfälle”, heißt es in der Studie.
Zudem wurden demnach über Werkverträge angestellte Menschen in der Regel in die Stammbelegschaft der Unternehmen übernommen. Dadurch seien die Einhaltung von Arbeitszeiten und Arbeitsschutz leichter überprüfbar geworden. “Höhere Rechtstreue der Stammunternehmen heißt jedoch nicht, dass immer auch eine stärkere Orientierung an den Interessen der Beschäftigten erfolgen würde.” So sei der durchschnittliche Bruttolohn zwar gestiegen, allerdings nicht einheitlich in allen Unternehmen. “Teils brachte dem Fremdpersonal die Übernahme durch ein tarifgebundenes Unternehmen unmittelbar höhere Löhne, teils versuchten Betriebe Personal zu schlechteren Konditionen vom Subunternehmen zu übernehmen”, so die Evaluation.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sieht den Erfolg des Gesetzes durch die Evaluation bestätigt. “Wir haben der organisierten Ausbeutung in der Fleischindustrie ein Ende gesetzt”, erklärte der Minister. Die Neuregelungen seien notwendig und verhältnismäßig gewesen. “Sie stärken den Arbeitnehmerschutz der oft osteuropäischen Arbeitskräfte, die diese körperlich schwere Arbeit in Deutschlands Schlachthöfen verrichten.”