Der Streit zwischen dem Axel-Springer-Verlag und der Firma Eyeo um eine mögliche Urheberrechtsverletzung bei der Nutzung von Werbeblockern auf Internetseiten geht in eine neue Runde. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat mit Beschluss vom Donnerstag die mündliche Verhandlung wiedereröffnet und damit auf eine Urteilsverkündung vorerst verzichtet (AZ: I ZR 131/23). Springer und Eyeo soll mit der Fortsetzung der mündlichen Verhandlung am 10. April 2025 Gelegenheit gegeben werden, zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Stellung zu nehmen.
Springer wirft Eyeo vor, mit dem Werbeblocker „Adblock Plus“ das Urheberrecht zu verletzen, indem die Software die Webseitenprogrammierung von Internetportalen wie etwa „bild.de“ ändert und Werbung dadurch unterdrückt.