Flüchtlinge, die zeitweise in ihre Heimat zurückkehren, riskieren ihren Schutzstatus in Deutschland. Doch die Innenministerin will Erkundungsreisen für Syrer in ihre Heimat ermöglichen. Das führt zu Debatten.
Landesminister der CDU haben sich kritisch zu den Plänen der geschäftsführenden Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) geäußert, syrischen Flüchtlingen in Deutschland eine zeitlich begrenzte Erkundungsreise in ihr Heimatland zu ermöglichen. Von den Grünen kam dagegen Zustimmung.
Der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) sagte der “Rheinischen Post” (Samstag), da es die Sicherheitslage in Syrien laut Bundesinnenministerium offenbar zulasse, dass Flüchtlinge eigenständigen Erkundungsreisen unternähmen, hielte er auch die Organisation von Rückführungsflügen für angemessen.
Die baden-württembergische Migrationsministerin Marion Gentges (CDU) erklärte: “Für die Frage, ob ein Schutzstatus widerrufen oder jemand abgeschoben werden kann, kommt es auf die Sicherheitslage vor Ort an.” Diese Einschätzung werde vom Auswärtigen Amt getroffen und nicht von Einzelpersonen, sagte sie der Zeitung. “Es muss um Regeln gehen, die für alle gleichermaßen gelten.” In Faesers Richtung fügte die CDU-Politikerin an: “Es ist nicht an der geschäftsführenden Bundesinnenministerin, hier jetzt eine Entscheidung zu treffen.”
Die nordrhein-westfälische Flucht- und Integrationsministerin Josefine Paul (Grüne) begrüßte die Pläne Faesers dagegen grundsätzlich. “Kurzzeitige Erkundungsreisen für syrische schutzberechtigte Personen nach Syrien zu ermöglichen, halte ich mit Blick auf die besondere Situation für sinnvoll”, sagte sie der “Rheinischen Post” (Samstag). “Auf diese Weise wird den Betroffenen die Möglichkeit gegeben, sich selbst ein Bild von der Lage vor Ort zu machen. So können sie eine gefestigte Entscheidung bezüglich einer dauerhaften Rückkehr in ihr Heimatland treffen und gegebenenfalls Vorkehrungen treffen.”
Zugleich aber betonte die Grünen-Politikerin: “Ein solches Vorgehen des Bundes muss aber die Ausnahme bleiben. Grundsätzlich ist die Bundesregierung in der Pflicht eine aktuelle Lageeinschätzung zur Situation und Sicherheitslage vorzulegen.”