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Strafverfolgungsstatistik 2023: Jugendkriminalität nimmt zu

Knapp 114.000 Menschen sind im Jahr 2023 in Bayern rechtskräftig verurteilt worden – die überwiegende Mehrheit von ihnen waren Männer. Frauen machten nur einen Anteil von 17,3 Prozent aus, teilte das bayerische Justizministerium am Mittwoch bei der Veröffentlichung der Strafverfolgungsstatistik 2023 mit. Die Gesamtzahl der Verurteilten ist im Vergleich zum Vorjahr um 4,2 Prozent gestiegen.

Justizminister Georg Eisenreich (CSU) zeigte sich vor allem besorgt über die zunehmende Zahl an jungen Straftätern: 7.389 Verurteilte seien zum Tatzeitpunkt zwischen 18 und 21 Jahren gewesen, knapp 4.500 seien Jugendliche gewesen. Dies sei eine Steigerung um 4,6 beziehungsweise 8,3 Prozent.

Auch die Gewaltbereitschaft nimmt zu: 765 Jugendliche wurden den Angaben zufolge wegen Gewaltkriminalität verurteilt – ein Plus von 19,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr und ein Plus von 25 Prozent gegenüber dem Vor-Corona-Jahr 2019. Wegen gefährlicher Körperverletzung, etwa mit Messern oder Baseballschlägern, wurden 505 Jugendliche verurteilt (plus 5,9 Prozent).

Minister Eisenreich sagte, dass ein großer Teil der schweren und wiederholten Taten durch eine kleine Gruppe von Intensivtätern und aus Gruppen heraus verübt werde. Jugendliche müssten früher gestoppt werden – durch Prävention und durch frühzeitige Intervention.

784 Personen wurden wegen Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinderpornografischen Inhalten verurteilt (plus 16 Prozent). „Jeder Fall ist einer zu viel. Hinter jedem Missbrauch, hinter jedem Bild oder Video steht das unfassbare Leid eines Kindes“, sagte Eisenreich und machte sich für die Verkehrsdatenspeicherung stark. IP-Adressen seien oft der einzige Ermittlungsansatz bei Kinderpornografie und Missbrauch von Kindern.

Auch die Zahl der nicht deutschen Täter steigt laut Justizministerium. Im Jahr 2023 seien knapp 54.000 nicht deutsche Menschen verurteilt worden – knapp 11 Prozent mehr als im Vorjahr. Sie machten damit einen Anteil von 45,1 Prozent an der Gesamtzahl der Verurteilten aus. Straftaten nach dem Asyl-, Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsgesetz wurden dabei nicht berücksichtigt. (0503/12.02.2025)