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Statistik verzeichnet Anstieg bei Schutz suchenden Ausländern

In Deutschland lebten im vergangenen Jahr rund 3,3 Millionen Ausländer, die Schutz vor Gewalt und Verfolgung in ihren Heimatländern suchten. Rund jeder Dritte kommt aus der Ukraine.

Viele Menschen sind vor Tod und Zerstörung in ihrer ukrainischen Heimat nach Deutschland geflohen
Viele Menschen sind vor Tod und Zerstörung in ihrer ukrainischen Heimat nach Deutschland geflohenImago / Nur-Photo

Die Zahl der Schutzsuchenden in Deutschland ist im vergangenen Jahr weiter angestiegen. Zum Jahresende 2024 waren rund 3,3 Millionen Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die sich unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten. Das waren 132.000 oder 4,1 Prozent mehr als Ende 2023, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte. Die Drei-Millionen-Marke wurde erstmals 2022 überschritten.

Die meisten Schutzsuchenden – 1.099.000 Personen und damit jeder Dritte – stammten aus der Ukraine. Ein Großteil von ihnen kam im Jahr 2022 nach Beginn des russischen Angriffskriegs nach Deutschland. Es folgten laut Statistik Syrer, Afghanen, Iraker und Türken. Zusammen stellten Menschen aus diesen fünf Staaten fast drei Viertel aller Schutzsuchenden. Aber auch Personen aus Afrika und Amerika suchten den Angaben zufolge in Deutschland Schutz vor angedrohter oder erlebter Gewalt oder Verfolgung.

Schutzsuchende: Starke Anstieg aus Kolumbien

Verhältnismäßig große Anstiege gab es demnach im Jahr 2024 bei Schutzsuchenden aus Kolumbien mit einem Plus von 45,7 Prozent auf 9.000 Schutzsuchende und Venezuela mit einem Plus von 22,7 Prozent auf ebenfalls 9.000 Schutzsuchende.

Einen starken prozentualen Rückgang verzeichneten die Statistiker dagegen bei georgischen Schutzsuchenden mit einem Minus von 23,5 Prozent auf 15.000 Schutzsuchende. “Dazu dürfte beigetragen haben, dass Ende 2023 ein Migrationsabkommen zwischen Deutschland und Georgien unterzeichnet und Georgien als sicherer Herkunftsstaat eingestuft wurde”, hieß es. “Dadurch können Asylverfahren beschleunigt und Aufenthalte von Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, schneller beendet werden.”

Wer als Schutzsuchender gilt

Zu Schutzsuchenden zählen Personen, die sich zur Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland aufhalten, wobei über ihr Schutzgesuch noch nicht rechtskräftig entschieden wurde. Eine weitere Gruppe stellen diejenigen, denen laut Statistischem Bundesamt “ein befristeter oder unbefristeter Aufenthaltstitel aus dem humanitären Bereich des Aufenthaltsgesetzes” anerkannt wurde. Schließlich werden als Schutzsuchende auch jene Personen bezeichnet, die sich nach einer Ablehnung im Asylverfahren oder nach Verlust des humanitären Aufenthaltstitels in Deutschland aufhalten.