Der Wolf, der im Alten Land Schafe gerissen hat, darf weiterhin nicht abgeschossen werden. Eine vom Landkreis Stade erteilte Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Wolfes kann nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in Stade zurzeit nicht vollzogen werden, wie das Gericht am Montag mitteilte. Zur Begründung hieß es, die Schafe seien nicht genügend geschützt gewesen. Der Landkreis Stade hat gegen die Entscheidung Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingelegt. (Az.: 1 B 896/24)
Erst am vergangenen Freitag hatte das Oberverwaltungsgericht gegen den Abschuss eines Wolfes im Landkreis Aurich entschieden. In beiden Fällen hatten Tierschützer versucht, mit Eilanträgen vor Gericht die Tötungen zu verhindern und waren damit erfolgreich. Die Richter verweisen immer wieder auf die eng auszulegenden Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss der streng geschützten Tiere.