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Stader Wolf darf weiterhin nicht abgeschossen werden

Der Wolf, der im Alten Land Schafe gerissen hat, darf weiterhin nicht abgeschossen werden. Eine vom Landkreis Stade erteilte Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Wolfes kann nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in Stade zurzeit nicht vollzogen werden, wie das Gericht am Montag mitteilte. Zur Begründung hieß es, die Schafe seien nicht genügend geschützt gewesen. Der Landkreis Stade hat gegen die Entscheidung Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingelegt. (Az.: 1 B 896/24)

Erst am vergangenen Freitag hatte das Oberverwaltungsgericht gegen den Abschuss eines Wolfes im Landkreis Aurich entschieden. In beiden Fällen hatten Tierschützer versucht, mit Eilanträgen vor Gericht die Tötungen zu verhindern und waren damit erfolgreich. Die Richter verweisen immer wieder auf die eng auszulegenden Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss der streng geschützten Tiere.

Der Förderverein der Deutschen Schafhaltung kritisiert die gerichtlichen Entscheidungen und fordert die Bundesregierung zu einer umfangreichen Gesetzesänderung beim Artenschutz auf. Es fehlten praktikable Maßnahmen, um Wolfsattacken zu unterbinden, erklärte Vereinssprecher Wendelin Schmücker und ergänzte: „Wir müssen endlich an den Punkt kommen, dass Wölfe erst gar nicht an Weidetiere gehen.“ Das gehe nur mit einem Bestandsmanagement der Wölfe.