Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Sven Lehmann (Grüne), hat die geplanten Kürzungen beim Elterngeld verteidigt. 96 Prozent der Bezieher und Bezieherinnen seien davon nicht betroffen, sagte Lehmann am Montag in Berlin. Für Kürzungen bei anderen Leistungen gebe es keinen Spielraum, da der Etat des Familienministeriums zu 90 Prozent durch gesetzliche Hilfen gebunden sei. Er äußerte sich bei einer Anhörung des Petitionsausschusses im Bundestag.
Wegen der Vorgaben aus dem Finanzressort für den Haushalt 2024 hatte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) eine Kappung beim Elterngeld ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 150.000 Euro vorgeschlagen. Der entsprechende Entwurf wurde nach Angaben des Ministeriums Mitte Juli fristgerecht eingereicht. Stichtag für die Kürzung ist der 1. Januar 2024. Dies könne aber im parlamentarischen Verfahren geändert werden, so Lehmann.
Debattiert wurde die Petition der Unternehmerin und Autorin Verena Pausder gegen die Kürzung. Sie hat mittlerweile auf der Plattform change.org mehr als 600.000 Unterschriften. Die offizielle Version der Petition auf den Seiten des Bundestags unterzeichneten rund 54.000 Menschen.
Im vergangenen Jahr bezogen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gut 1,8 Millionen Personen Elterngeld, die Mehrzahl Frauen (knapp 1,4 Millionen). Die Grenze war bereits in der vergangenen Legislaturperiode von der Großen Koalition von damals 500.000 auf 300.000 Euro abgesenkt worden.
Das Elterngeld ist eine staatliche Ersatzleistung, die Einkommenseinbußen abfedern soll, wenn Eltern nach der Geburt ihrer Kinder zeitweise nicht oder weniger arbeiten. Die Höhe ist einkommensabhängig und liegt grundsätzlich bei 65 Prozent des Netto-Einkommens vor der Geburt. Mindestens werden 300 Euro, maximal 1.800 Euro pro Monat gezahlt.