Es begann mit staatlicher Enteignung und Willkür. Kirchenvermögen, bestehend aus Ländereien, Gütern und Vermögenswerten aller Art, wanderten in die Hand der Obrigkeiten. Und es war weder die Linke noch ein kommunistischer Putsch, sondern spielte sich unter der Hoheit der Mächte ab, die das „Heilige Römische Reich Deutscher Nation“ abwickelten. Die enteigneten kirchlichen Vermögen sollten nach dem damaligen Versprechen auf Ewigkeit finanziell ausgeglichen werden.
Unterhaltungslasten für sakrale Gebäude sollten mitgetragen und Kirchenbaulastverträge nicht angetastet werden. Selbst nach dem Sturm des Ersten Weltkrieges, der zum Ausrufen der Republik und der Weimarer Verfassung führte, wurde im Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung die weitere Finanzierung aus den Verpflichtungen des Reichsdeputationshauptschlusses zugesagt. Allerdings als Provisorium, dass durch ein Abschlussgesetz final geregelt werden sollte. Dazu kam es jedoch nicht.
Schlussgesetz zu Staatsleistungen ist notwendige Entweltlichung
Aber nach den Verheerungen der Nazibarbarei, dem Zweiten Weltkrieg und dem dann erfolgten Neustart wurden im Artikel 140 des Grundgesetzes (GG) die Bestimmungen von 1919 erneut zugesagt, in Kraft gesetzt und wieder als Provisorium deklariert. Selbst die DDR hat im Artikel 45 Absatz 1 ihrer Verfassung die Leistungen zugesagt, mit dem Vermerk, dass diese durch ein Gesetz abgelöst werden sollen. Seit der deutschen Einheit gab es mehrere Versuche, unter anderem auch zweimal durch meine Partei, zu einem Abschlussgesetz zu kommen. Selbst Papst Benedikt XVI. sprach in diesem Kontext von der notwendigen Entweltlichung.
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Die sogenannte Fortschrittskoalition schrieb in ihrem Koalitionsvertrag, sie wolle das Schlussgesetz zum Artikel 140 GG nun einbringen. Die Staatskirchenleistungen, die mittlerweile 600 Millionen im Jahr überschreiten, sollten nun endlich final geregelt werden. Leider hatten es die Koalitionäre versäumt, mit den Bundesländern vorher darüber zu reden. Es bräuchte aber einen Dreiklang aus Kirchen, allen Bundesländern und dem Bundesgesetzgeber.
Luxemburg als Vorbild
Die „Regierungs-Ampel“ steht jetzt auf Rot. Die neue Regierung macht sich auf, und das Thema „Staatsleistungen“ wurde klammheimlich beerdigt. Ich befürchte allerdings, dass das Unter-den-Teppich-Kehren dieses heiklen Themas allen drei Beteiligten nicht helfen wird. Dabei gebe es durchaus Vorschläge und Ideen. Das kleine Luxemburg hat mit einem Stiftungsmodell die Kirchenstaatsleitungen und die Verantwortung für Sakralgebäude neu positioniert. Nachdem weniger als die Hälfte der Bundesbürger noch kirchlich gebunden ist, kann das bundesdeutsche Provisorium nicht mehr halten.
Modernisierung der Kirchenstaatsleistungen nötig
Ich plädiere deshalb für eine umfassende Modernisierung der Kirchenstaatsbeziehungen. Da geht es um kirchliches Arbeitsrecht, die Kirchensteuer und um die Staatsleistungen inklusive der Kirchenbaulastverträge. Mit einem fröhlichen Herz müsste es gelingen, alle religiös geprägten Menschen zu stärken und eine bessere Unterscheidbarkeit zwischen Staat und Religionsgemeinschaften neu zu manifestieren. Das Grundgesetz sieht eben Religionsfreiheit und Religionsermöglichung als gesellschaftliches Fundament im Sinne der Böckenfördischen Leitsätze vor.
