Und wieder eine Straftat, die mutmaßlich unter Alkohol-einwirkung begangen sein könnte: Im Fall des „U-Bahn-Treters“, der in einem Berliner Bahnhof eine junge Frau in den Rücken getreten hatte und sie damit eine Treppe hat herunterstürzen lassen, geht die Polizei davon aus, dass möglicherweise Trunkenheit eine Rolle gespielt hat. Indiz: Der Mann auf dem Überwachungsvideo hält eine Bierflasche in der Hand.
Noch ist überhaupt nicht klar, was an dieser Mutmaßung dran ist. Sollte sie aber zutreffen, könnte vor Gericht verminderte Schuldfähigkeit geltend gemacht werden.
Damit muss endlich Schluss sein. Niemand sollte sich damit herausreden können, er habe nicht gewusst, was er tat, als er betrunken war. Wer Alkohol trinkt, weiß, dass er potenziell steuerungsvermindert sein wird. Wer sich wissentlich in einen solchen Zustand versetzt, muss auch die möglichen Konsequenzen tragen. Hier sollte der Gesetzgeber endlich die geltende Rechtslage ändern. Alkohol ist ein Spiel mit dem Feuer.
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