Der Union ist das Bürgergeld schon lange ein Dorn im Auge. Es werde zuviel gefördert und zu wenig gefordert. Nun soll die Leistung restriktiver gehandhabt werden.
Grundsicherung statt Bürgergeld: Nach dem Willen von Union und SPD sollen Menschen, die länger arbeitslos sind und staatliche Leistungen erhalten, sich stärker an der Jobsuche beteiligen – andernfalls drohen Strafen. Sanktionen – etwa wenn sie nicht beim vereinbarten Termin im Jobcenter auftauchen oder nicht ausreichend mitwirken – sollen schneller erfolgen. Eine Karenzzeit, in der angespartes Vermögen geschont wird, soll es nicht mehr geben. Ein sogenanntes Schonvermögen soll an die Lebensleistung gekoppelt werden.
Ganz allgemein heißt es im Koalitionsvertrag, dass “Anreize, in die Sozialsysteme einzuwandern, deutlich reduziert werden müssen”. Ein “großangelegter Sozialleistungsmissbrauch im Inland sowie durch im Ausland lebende Menschen müsse beendet werden. Auch Schwarzarbeit solle strenger kontrolliert werden. Das Bürgergeld wurde 2023 eingeführt und trat an die Stelle der Hartz-IV-Regelungen. Der Bundestag hatte bereits im vergangenen Jahr Verschärfungen beschlossen.
Eine große Rentenreform ist nicht geplant. Bis zum Jahr 2031 soll das Rentenniveau bei 48 Prozent gesetzlich abgesichert werden. Mehrausgaben sollen mit Steuermitteln ausgeglichen werden. Zudem soll die betriebliche Altersversorgung gestärkt werden. Ein abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren soll auch künftig möglich bleiben. Zugleich sollen finanzielle Anreize geschaffen werden, damit sich freiwilliges längeres Arbeiten lohne. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht hat und weiterarbeitet, soll 2.000 Euro seines Gehalts steuerfrei erhalten.
Für Kinder vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, die eine Bildungseinrichtung besucht, soll zu Beginn des kommenden Jahres eine “Frühstart-Rente” eingeführt werden. Für sie soll pro Monat zehn Euro in ein kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot gezahlt werden.