Die Grünen-Bundestagsfraktion hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen die von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) geplante Streichung des Bürgergelds für Jobverweigerer. Das Bundesverfassungsgericht habe 2019 geurteilt, dass Sanktionen im Regelfall nur bis zu einer Höhe von 30 Prozent gerechtfertigt werden können, sagte der Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Mittwoch). Auch müsse das Existenzminimum in Deutschland zu jeder Zeit gesichert sein. „Darauf prüfen wir den Vorschlag der Bundesregierung nun im parlamentarischen Verfahren genau“, sagte Audretsch.
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