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Späte Einsicht

Die Bestattung eines Neonazis auf dem Grab des jüdischen Musikwissenschaftlers Max Friedlaender (1852–1934) in Stahnsdorf war ein ­Fehler. Der Vorfall zeigt: Angriffe auf die jüdisch-christliche Kultur machen auch vor Friedhöfen nicht Halt. Die Evangelische Kirche muss die Totenruhe und ihre Grabkultur davor schützen – mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln.

Von Marion Gardei

Im Tod sind alle gleich, sagt der Volksmund. Abbildungen mittelalterlicher Totentänze ­zeigen die verschiedenen Stände der Gesellschaft und wie sie vom Sensenmann geholt werden: Arm und Reich, Jung und Alt – keiner kann sich vor dem Tod schützen, jede ist ­betroffen. Obwohl der Tod „der große Gleich­macher“ ist, ist es nicht gleich, wo und wie ein Mensch beerdigt wird. Das haben in der vergangenen Woche alle erkannt, die mit der Vergabe des aufgelassenen Grabes von Max Friedlaender an einen Neonazi und Holocaustleugner zu tun hatten. Ein Fehler war diese Vergabe, die zu einer öffentlichen Empörung führte: Der Bischof hat sich dafür zu Recht im Namen der EKBO entschuldigt. Die Kirchenleitung versucht, die falsche Entscheidung wieder rückgängig zu machen. Wir arbeiten außerdem an der „Heilung“ des Geschehenen, ­indem wir für Max Friedlaender einen würdigen Gedenkort schaffen, an dem Nachgeborene etwas von seiner Biografie und seinen Lebensumständen erfahren können.

Als Musikwissenschaftler veröffentlichte Professor Max Friedlaender unter anderem bis dahin ungedruckte Lieder Franz Schuberts. Er machte sich verdient um Neuausgaben der Lieder Mendelssohns, Schumanns und Brahms’ sowie der schottischen Lieder Beet­hovens. Außerdem schrieb er viele Aufsätze zur neueren Liedkunst. In den 1890er Jahren hatte er sich taufen lassen, vielleicht auch, um der ­gesellschaftlichen Benachteiligung als Jude zu entgehen. Nach religiöser Auffassung ist er damit evangelisch geworden. 

Keine neonazistische Ideologie

Das schützte ihn und seine Leidensgenossen jedoch später nicht vor der Verfolgung durch die Nazis, die das Jude-Sein ausschließlich nach der biologischen Abstammung als „Rasse“ definierten. Auch wenn Friedlaender schon am 2. Mai 1934 starb, wird er noch ­miterlebt haben, wie die Nazis sein Lebenswerk missachteten, einfach weil sie ihn als ­„undeutsch“ aus der sogenannten Volks­gemeinschaft ausschlossen, obwohl er Deutscher war und wichtige Forschungen gerade über das deutsche Volksliedgut geleistet hatte. 

Deshalb ist es nicht gleich, wenn auf ­seinem Grab einer bestattet wird, der die Grausamkeit und die Morde des Naziregimes frech leugnete oder sogar billigte. Deshalb ist es unerträglich, dass auf sein Grab Kränze mit nazihaften Parolen und Farben abgelegt ­wurden. Auch wenn es in der Bibel den sehr humanen Grundsatz gibt, selbst den Feind ­ordentlich zu bestatten, heißt das nicht, dass Menschen, die eine neonazistische Ideologie uneinsichtig vertreten, nun gerade auf ­evangelischen Friedhöfen beigesetzt werden müssen. Und schon gar nicht in Gräbern von Verfolgten des Naziregimes.

Wir müssen lernen

Denn Gott ist es nicht gleich, wie wir ­leben. Unser Tun und unsere Entscheidungen haben Bedeutung und eine Nachhaltigkeit über ­unser persönliches Leben hinaus. Die ­Bibel weist zum Beispiel im Gleichnis vom ­armen Lazarus (Lukas 16,19ff) oder vom Weltgericht (Matthäus 25) darauf hin, dass wir von Gott einst gefragt werden, was wir getan haben für unseren Nächsten. Denn wir sind dazu ­geschaffen, Gutes zu tun nach dem Maßstab seiner lebensfördernden Gebote. ­Darin bekommt jede und jeder seine höchste Würde, dass er sich als Geschöpf Gottes erweist, wenn er nicht achtlos an der Not des Nächsten ­vorübergeht. Dazu gehören eine unbestech­liche Wahrnehmung und Sorgfalt im Umgang mit anderen.

Das gilt auch bei der Vergabe von Gräbern. Niemand wird der Leitung unserer ­Kirche oder dem Friedhofsverantwortlichen antisemitische Absichten unterstellen. Aber wir müssen lernen: Neonazistische Angriffe auf jüdisch-christliches Denken und demokratische Kultur machen auch vor Friedhöfen nicht halt. Es gibt gewaltverherrlichende  Aufmärsche und Kundgebungen vor prominenten Nazigräbern. Davor müssen wir die Totenruhe und unsere Grabkultur schützen mit allen uns von der Friedhofsordnung zur Verfügung stehenden Mitteln. Und wenn diese nicht ausreichen, müssen wir sie ­ändern. Ziel ist es, auch hier antisemitische Akte zu verhindern und Solidarität zu zeigen. Das sind wir Max Friedlaender und unseren ­jüdischen Geschwistern schuldig.

Pfarrerin Marion Gardei ist Beauftragte für jüdisches Leben und für den Kampf gegen Antisemitismus (Antisemitismus­beauftragte) und Beauftragte für Erinnerungskultur der Evange­lischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO).