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Sozialverband VdK will gegen hohe Krankenkassenbeiträge vorgehen

Laut Sozialverband VdK bediene sich der Gesetzgeber an den Krankenkassenbeiträgen, um die Krankenhausreform zu finanzieren. Dies sei verfassungswidrig.

VdK will gegen die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge juristisch vorgehen (Symbolbild)
VdK will gegen die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge juristisch vorgehen (Symbolbild)Imago / Steinach

Der Sozialverband VdK will gegen die Höhe der Krankenkassenbeiträge klagen. Der Gesetzgeber bediene sich an den Beiträgen, um die Krankenhausreform zu finanzieren, begründete der VdK in Berlin das juristische Vorgehen.

VdK-Pressesprecherin Claudia Kepp sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), in einem ersten Schritt würden einzelne Mitglieder des Sozialverbands ihren Beitragsbescheiden widersprechen. „Danach geht es mit Unterstützung des VdK vor die unteren Instanzen der Sozialgerichte“, erläuterte Kepp. Notfalls wolle der Verband bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Bentele: Sozialversicherungsbeiträge unterliegen besonderen Schutz

VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärte, Sozialversicherungsbeiträge unterlägen einem besonderen Schutz und seien streng zweckgebunden. Leistungen, die allen Bürgerinnen und Bürgern nutzen, dürften nicht mit Beiträgen bezahlt werden. Von der Verbesserung des Gesundheitssystems würden aber nicht nur gesetzlich Versicherte profitieren, sondern auch Privatversicherte und Mitglieder anderer Versorgungssysteme. Daher müssten die Kosten dafür auch von der gesamten Gesellschaft getragen werden.

Die Krankenhausreform soll nach Angaben des VdK 50 Milliarden Euro in den kommenden zehn Jahren kosten. Davon sollten nach derzeitiger Planung die Bundesländer eine Hälfte zahlen, die andere Hälfte die gesetzlich Versicherten.