Seit zehn Jahren verfehle das Land Baden-Württemberg die Pflicht-Beschäftigungsquote für Menschen mit Schwerbehinderung, kritisiert der Sozialverband VdK Baden-Württemberg. Im Jahr 2023 hatten 3,88 Prozent aller Beschäftigten der Landesverwaltung eine Schwerbehinderung, teilte der Sozialverband am Montag in Stuttgart mit. Zwei Jahre zuvor seien es noch 4,12 Prozent gewesen. Eigentlich müssten, gesetzlich vorgeschrieben, 5 Prozent aller Beschäftigten eines Betriebs ab 20 Angestellten Menschen mit Schwerbehinderung sein. Ansonsten werde eine Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt fällig. 2023 habe das Land über 4,5 Millionen Euro zahlen müssen.
Seit dem Doppelhaushalt 2020/2021 bewillige der Landtag regelmäßig zehn Millionen Euro für einen Stellenpool für die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung. Anfang Mai 2024 habe das Land den Stellenpool gestartet: ein neues dreijähriges Projekt mit dem Versprechen, 100 Stellen für Menschen mit Schwerbehinderung zu schaffen und für ein Jahr zu finanzieren. Wie viele dieser Stellen bis jetzt besetzt wurden, sei jedoch nicht bekannt. Das Land Baden-Württemberg müsse als Arbeitgeber eine Vorbildfunktion haben, sagte Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg.