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Sorge um Existenz von Betreuungsvereinen

Die Bundesregierung will die Vergütung für rechtliche Betreuer und Vormünder anpassen. Sozialverbände halten die vorgesehene Erhöhung für unzureichend – und warnen vor möglichen Folgen.

Die geplante Reform der Vergütung für rechtliche Betreuer und Vormünder ruft existenzielle Sorgen bei Betreuungsvereinen hervor. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege warnte am Dienstag davor, dass die vorgesehene Anpassung der Vergütungsstruktur die finanzielle Situation der Vereine weiter verschärfen werde. Sie reiche nicht aus, um eine jahrelange Unterfinanzierung auszugleichen. Zudem blieben steigende Personalkosten unzureichend berücksichtigt. Ebenso fehle eine Dynamisierung der Vergütung. Wenn Betreuer gezwungen seien, künftig mehr Fälle zu übernehmen, gefährde dies die Qualität ihrer Arbeit.

Der Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung der Vergütung für berufliche Betreuer und hauptamtliche Vormünder um im Schnitt 12,7 Prozent ab 2026 vor. Zugleich soll das Vergütungssystem geändert werden. Nach Einschätzung der Bundesvereinigung Lebenshilfe könnte die Reform in vielen Fällen zu erheblichen Einbußen führen – vor allem, wenn arme Menschen in ihrer eigenen Wohnung rechtlich betreut werden.