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SkF vermisst bei Koalition Bekenntnis zu Istanbul-Konvention

Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) hat begrüßt, dass Bayerns neue Staatsregierung, Personen, die Gewalt erfahren haben, unkompliziert Hilfe zuteil werden lassen will. Allerdings vermisst der Verband im Koalitionsvertrag ein klares Bekenntnis zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, wie es in einer am Donnerstag in München veröffentlichten Mitteilung heißt. Denn die Konvention umfasse deutlich mehr Bereiche und schließe etwa auch die Präventionsarbeit, die Verpflichtung zur behördlichen Zusammenarbeit, den flächendeckenden Ausbau der Fachstellen für Täterarbeit sowie die Bekämpfung der strukturellen geschlechtsspezifischen Gewalt ein.

Deutschland habe 2017 die Istanbul-Konvention ratifiziert und sich damit verpflichtet, sie auch umzusetzen, so der SkF. Letzteres sei allerdings Sache der Länder. Als Spitzenverband der Gewaltschutzeinrichtungen in katholischer Trägerschaft fordere man daher den flächendeckenden Ausbau von Fachberatungsstellen und eine gesicherte Finanzierung der Präventionsangebote, erklärte die bayerische SkF-Vorsitzende Astrid Paudtke: “Aus unserer Sicht kann Gewaltschutz kein Randthema im Koalitionsvertrag sein, wenn wir davon sprechen, dass jede dritte Frau einmal in ihrem Leben von häuslicher oder sexualisierter Gewalt betroffen ist.”

Als Istanbul-Konvention wird das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt bezeichnet. Es handelt sich um ein völkerrechtlich bindendes Instrument. Dazu gehören Opferschutz, Prävention und Strafverfolgung sowie die rechtliche Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystemen.

Der SkF in Bayern vertritt nach eigenen Angaben unter anderem 14 Frauenhäuser, 13 Interventionsstellen und 4 Notrufe und Fachberatungsstellen in katholischer Trägerschaft.