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SH: Justizministerium genehmigt Fortsetzung der Reerdigung

In Schleswig-Holstein werden Reerdigungen ab sofort auf Basis des angepassten Bestattungsgesetzes durchgeführt. Das Kieler Justizministerium habe eine Fortsetzung der Reerdigungs-Erprobung genehmigt, wie das Berliner Reerdigungsunternehmen „Meine Erde“ am Montag mitteilte. Vorausgegangen war im Januar eine Änderung des Bestattungsgesetzes, die die Erprobung neuer Bestattungsarten für bis zu fünf Jahre möglich macht.

Das Ministerium bestätigte die Genehmigung auf epd-Nachfrage: Es habe einen Antrag auf Zulassung einer Ausnahme von den Vorschriften des Bestattungsgesetzes zur Erprobung bisher gesetzlich nicht geregelter Bestattungsarten positiv beschieden, hieß es. Reerdigungen könnten damit in Schleswig-Holstein wieder durchgeführt werden.

Bei der ökologischen Bestattungsart Reerdigung wird der Körper eines Verstorbenen mit körpereigenen Mikroorganismen innerhalb von 40 Tagen zersetzt. Die entstandene Erde wird danach beigesetzt. Seit Februar 2022 bietet „Meine Erde“ sie als Pilotprojekt in Schleswig-Holstein an. Bislang basierte die zunächst auf zwei Jahre angelegte Pilotphase auf einer behördlichen Duldung. Inzwischen wurden 16 Reerdigungen abgeschlossen.

In Vorbereitung auf die Fortsetzung der Pilotphase seien weitere Kokons für die Reerdigung angeschafft worden, wie „Meine Erde“ mitteilte. In einer Kapelle auf dem Friedhof in Mölln (Herzogtum Lauenburg) stehen ab sofort vier und in einer Kapelle des Parkfriedhofs Kiel drei Kokons. Die Begleitforschung für die Reerdigung übernimmt das Institut für Rechtsmedizin der Universität Leipzig.