In Hamburg stößt das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) auf hohes Interesse. Seit dem 1. August 2024 stellten 811 Menschen beim Standesamt einen Antrag für die Änderung ihres Geschlechtes und Vornamens. Nach der gesetzlich vorgeschriebenen dreimonatigen Wartefrist bis zum 1. November haben inzwischen 395 von ihnen ihre Erklärung offiziell abgegeben, wie die Hamburger Grünen-Fraktion am Mittwoch unter Berufung auf eine Senatsantwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage mitteilte. Das seien in drei Monaten fast sechseinhalb Mal so viele Verfahren wie nach dem Transsexuellengesetz (TSG) im Jahr 2023. Damals gab es nur insgesamt 61 Verfahren. Das SBGG ist seit 1. November 2024 in Kraft und hat das TSG abgelöst.
Artikel teilen: