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Schutz von Kulturgut soll für Museen einfacher werden

Bedeutendes Kulturgut in Deutschland ist schützenswert. Seit 2016 regelt ein spezielles Gesetz den Umgang für Museen und Ausstellungshäuser. Nun soll es deutlich vereinfacht werden.

Die Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar mit einer kostbaren Luther-Ausgabe (Archivbild)
Die Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar mit einer kostbaren Luther-Ausgabe (Archivbild)Imago / epd

Ein deutsches Gesetz zum Schutz wichtiger Kulturgüter soll für Museen anwenderfreundlicher und praxisorientierter werden. Eine entsprechende Formulierungshilfe auf Grundlage eines Entwurfs der Vorgängerregierung beschloss das Bundeskabinett. Die Änderung soll das seit 2016 bestehende Gesetz auch an die geltende EU-Einfuhrverordnung anpassen.

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Konkret sieht der Entwurf, der in der abgelaufenen Legislaturperiode nicht mehr abschließend beraten wurde, einen leichteren internationalen Leihverkehr zwischen Museen bei Forschungs- und Restaurierungsprojekten vor. Hier sollen – archäologisches Kulturgut ausgenommen – Sorgfaltspflichten künftig erst ab einem Wert von 5.000 Euro greifen. Auch Sicherstellungen durch die Landeskulturbehörden werden künftig klarer geregelt.

2016 hatte Deutschland sein Kulturgutschutzrecht umfassend modernisiert und an internationales Recht angepasst. Das Gesetz soll Kulturgut schützen, das in Deutschland wegen seiner herausragenden Bedeutung für die kulturelle Identität des Landes besonders wichtig ist, aber auch solches Kulturgut, das von anderen Staaten als nationales Kulturgut eingestuft wird. Unter Händlern war das Gesetz zunächst auf großen Widerstand gestoßen.