Ein deutsches Gesetz zum Schutz wichtiger Kulturgüter soll für Museen anwenderfreundlicher und praxisorientierter werden. Eine entsprechende Formulierungshilfe auf Grundlage eines Entwurfs der Vorgängerregierung beschloss das Bundeskabinett. Die Änderung soll das seit 2016 bestehende Gesetz auch an die geltende EU-Einfuhrverordnung anpassen.
Kulturgut-Reform tritt in diesem Sommer in Kraft
Konkret sieht der Entwurf, der in der abgelaufenen Legislaturperiode nicht mehr abschließend beraten wurde, einen leichteren internationalen Leihverkehr zwischen Museen bei Forschungs- und Restaurierungsprojekten vor. Hier sollen – archäologisches Kulturgut ausgenommen – Sorgfaltspflichten künftig erst ab einem Wert von 5.000 Euro greifen. Auch Sicherstellungen durch die Landeskulturbehörden werden künftig klarer geregelt.