Eine Beisetzung ohne Sarg: Das ist künftig in Schleswig-Holstein generell möglich. Der Landtag beschloss noch weitere neue Regeln im Bestattungsrecht. Eine davon richtet sich auch gegen Kinderarbeit auf Friedhöfen.
Der schleswig-holsteinische Landtag hat eine Liberalisierung des Bestattungsrechts beschlossen. Dem Entwurf der Landesregierung stimmten am Donnerstag neben den Regierungsfraktionen von CDU und Grünen auch SPD, FDP und SSW zu. Danach soll ab Januar eine Bestattung ohne Sarg generell möglich sein; bislang wurde dies nur aus religiösen und weltanschaulichen Gründen erlaubt. Die Asche einer verstorbenen Person kann künftig auf einer dafür ausgewiesenen Fläche auf einem Friedhof verstreut werden; bislang ist nur die Beisetzung in einer Urne gestattet. Zudem verbietet die Neuregelung Grabmale aus ausbeuterischer Kinderarbeit.
“Der stetige Wandel der Gesellschaft bringt es mit sich, dass sich auch die Vorstellungen über den Ablauf und die Form der eigenen Bestattung verändern”, erklärte Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU). “Aus diesen Gedanken entwickeln sich ganz individuelle Wünsche, wie nach dem Tod mit dem Körper umgegangen werden soll.”